1
1
1
1
   

Wozu dient ein Energieausweis?

 
Der Energieausweis (Energiepass) für Gebäude ist da!

Ich erstelle Energieausweise auf Grundlage des errechneten Energiebedarfs. Für eine Preisauskunft können sie mit mir per email: terne@gmx.de oder telefonisch unter +49 (0) 34346 62 907 in Kontakt treten.

 

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ist am 1.10.2009 in Kraft getreten.

Damit ist die Ausstellung von Energieausweisen bei Vermietung, Verpachtung,Verkauf von Immobilien schon seit der ENEV 2007 Pflicht.

Beim Ausstellen der Energieausweise kann entweder der tatsächliche Verbrauch, oder der berechnete Energiebedarf herangezogen werden.

Nachfolgend ein kurzer Vergleich:

 
Bedarfsausweis

•  basiert auf der Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs
•  Enthält objektive Aussagen zur Gebäudehülle- und der Anlagenqualität,

wichtig ! unabhängig vom jeweiligen Nutzerverhalten

• es erfolgt eine detaillierte Datenerfassung
• Gültigkeit : 10 Jahre ab Datum der Ausstellung

Ich erstelle Energieausweise auf Grundlage des errechneten Energiebedarfs. Für eine Preisauskunft können sie mit mir per email : terne@gmx.de. in Kontakt treten.

Bitte beachten Sie: es ist ein Vor-Ort-Termin notwendig, daher biete ich diesen Service nur für Gebäude in Sachsen und angrenzenden Bundesländern an.

 
Verbrauchsausweis

• basiert auf der Grundlage der Energieverbrauchsdaten der letzten 3 Jahre
• abhängig vom Verhalten des jeweiligen Bewohners
• kostengünstiges und einfaches Verfahren
• Gültigkeit: 10 Jahre ab Datum der Ausstellung

Zum Preis von 30,00 € können Sie hier einen Verbrauchsausweis bestellen. Füllen Sie dazu einfach meinen Erfassungsbogen aus und senden Sie ihn mir per Post oder Fax zurück. Ihren Energieausweis erhalten Sie zusammen mit einer Rechnung innerhalb weniger Tage per Post.

Wie lange gibt es die Wahlmöglichkeit?

 

• bis 1.10.2008 bestand für Wohngebäude eine uneingeschränkte Wahlmöglichkeit zwischen den beiden
  Verfahren.
• für Gebäude ab fünf Wohnungen bleibt die Wahlfreiheit bestehen. Für Wohngebäude bis zu
  4 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, sind seit dem 1.10.2008 nur
  noch Bedarfsausweise zulässig. Ausnahmen bestehen, wenn beim Bau selbst oder durch spätere
  Modernisierung mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.August 1977
  erreicht wird.

 

Wann ist der Energieausweis Pflicht?

Bei Neubauten und wesentlichen Umbauten sind Energieausweise und Wärmeschutznachweise schon seit 1995 vorgeschrieben.
Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing von Wohngebäuden, Wohnung oder Teileigentum muss den Interessenten der Energieausweis zugänglich gemacht werden.

• Ab dem 1.Juli 2008 für Wohngebäude mit Baujahr 1965 oder früher
• ab dem 1. Januar 2009 - gilt dies für alle Wohngebäude.
• Erst ab 1.Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäuden im Verkaufs- oder Vermietungsfall
  Energieausweise vorgelegt werden.
 
Wer braucht zukünftig einen Energieausweis?

• Jeder, der ein Haus vermietet oder verpachtet (bei einem Mieterwechsel)
• Jeder Verkäufer, der sein Wohnhaus, Wohnung oder Teileigentum verkaufen möchte

Der Energieausweis wird für das gesamte Gebäude und nicht für einzelne Gebäudeteile oder Wohnungen erstellt. Ausnahmen gibt es nur für Wohngebäude, bei denen ein nicht unerheblicher Teil nicht für Wohnzwecke oder wohnähnliche Zwecke genutzt wird. In diesen Fällen ist dann je ein Energieausweis für den Wohngebäudeteil und für den Nichtwohngebäudeteil zu erstellen.

Für eine Preisauskunft können sie mit mir per email : terne@gmx.de oder tel.:034346/62907 in Kontakt treten.
Bitte beachten Sie: beim Bedarfsausweis ist unbedingt ein Vor-Ort-Termin notwendig, daher biete ich diesen Service nur für Gebäude in Sachsen und angrenzenden Bundesländern an
.